Genforschung

- 19 - EUPHENIUS: Das sind die menschlichen Attribute, die hinzukommen und die mit eurer Gesellschafts- struktur zusammenhängen. Diese Frauen haben Angst, aus eurer Gesellschaft und aus eurer Gemeinschaft ausgegrenzt zu werden. Sie haben Angst, alleine mit diesem "Schicksals- schlag" - in Anführungszeichen - hier auf Erden umgehen zu müssen. Sie haben Angst, nicht die Kraft zu besitzen, für solch ein Kind dazusein, nicht nur im Säuglings- und Klein- kindalter, sondern auch im Erwachsenenalter. Sie haben Angst, dieser Aufgabe nicht gerecht zu werden und fürchten sich, dieses Schicksal anzunehmen. Frage: Wer sollte denn über eine Abtreibung wegen starker genetischer Defekte mitreden dürfen: Der Staat, die Kirche oder nur die betroffene Mutter? Oder muß die Mutter das Kind aus- tragen? EUPHENIUS: Es sollte in erster Linie von seiten der Mutter die Entscheidung getroffen werden, ob dieses Kind innerhalb seines Lebens eine Chance hier auf Erden haben soll. Es sollte als oberstes Prinzip gelten, daß die Mutter diejenige ist, die das verkraften und verarbeiten muß. Ihre Seele muß stark genug sein, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Kein anderer Mensch übernimmt diese Pflicht, die eine Mutter übernimmt mit einem behinderten Kind, hier bei euch, auf dieser Erde. Es ist eine Entscheidung, die unbewußt zwischen der Mutter, der Seele und auch dem Karmischen Rat getroffen wird. Dieses ist nicht im Bewußtsein eurer irdischen Lebensform. Es sind Verarbeitungen, die gemeinsam getroffen werden und wobei dann eine Entscheidung gefällt wird. Es gibt auch wie immer ein Für und ein Wider. Häufig ist es so, daß gerade über solch eine Reinkarnation nicht nur die Seele des Kindes, sondern auch die Seele der Mutter, karmische Prozesse abzuarbeiten hat. In solch einem Fall werden der Karmische Rat und die sich inkarnierende Seele alles tun, damit die Mutter das Kind hier auf Erden zur Welt bringt. Frage: Aus dem verständlichen Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind soll ein Recht wer- den, ein einforderbarer Anspruch auf ein gesundes Kind. Und ein solches Recht, so sagt man, verleiht dann auch die Befugnis, kranke, genetisch defekte Embryonen auszusondern oder als Föten abzutreiben. Was sagt das Geistige Reich zu diesem Vorhaben? EUPHENIUS: Dieses sind Rahmenbedingungen, die ihr hier auf Erden für euch gesetzt habt. Es zeigt, wie ihr miteinander umgeht und was ehr unter Humanität versteht. Ihr müßt bedenken, daß Föten nicht immer auf karmische Art beseelt sind, sondern daß viele Föten auch durch eure Umwelteinflüsse Schaden nehmen. Es ist eure Entscheidung, hier zu agieren, d. h. für euch zu entscheiden, welchen Weg ihr geht. Wie ihr wißt, ist eine Tötung niemals im Sinne GOTTES und unterliegt strengen Regeln und Wertigkeiten und ist immer abhängig von der einzelnen Situation. Eine Generalisierung von unserer Seite kann deswegen nicht gegeben werden. Frage: Ist ungeborenes Leben schon Leben? EUPHENIUS: Ungeborenes Leben, das nicht beseelt ist, zählt nicht zu den Faktoren, die wir darunter verstehen. Frage: Ist der Fötus eine Person? EUPHENIUS: Der Fötus ist keine Person, weil eine Beseelung des physischen Körpers erst kurz vor der Geburt eintritt. Während seines Wachstums durchläuft der Fötus verschiedene Formen. Es sind keine Formen, die einen Menschen kennzeichnen, sondern es ist eine Entwicklung, die ihr hier alle auf dieser Erde durchlebt habt und die auch durch eure Evolutionslehre bestä- tigt wird. Frage: Demnach muß erst vom Zeitpunkt der Geburt an das menschliche Leben absolut geschützt werden?

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