Reinkarnation
- 44 - • Jeder Mensch hat nur ein einziges physisches Leben, das über eine ganze Ewigkeit entscheidet . Besteht der Mensch diese Bewährungsprobe nicht, ist er der ewigen Hölle verfallen. Während somit die Theologie keinerlei Erklärung für die verschiedenen, oft als ungerecht empfundenen Menschenleben bietet, gibt die Reinkarnationslehre dagegen eine sinnvolle und vor allem logische Antwort: • Alle Seelen müssen seit ihrem Sündenfall im geistigen Bereich einen Entwicklungs- prozeß durchlaufen, der sie in verschiedenen, das heißt, wiederholten Erdenleben läutert und schließlich wieder zur Vollkommenheit und damit zur Vereinigung mit Gott führt. • Die Verschiedenartigkeit der menschlichen Schicksale erklärt sich durch das Karma- Gesetz , nach dem jede Ursache ihre Wirkung nach sich zieht. Dieses Gesetz lautet: Was der Mensch sät, das wird er ernten . Nachweislich war die Lehre von der Wiedergeburt der Seele - besser von der Wiederverkör- perung bzw. " Wiederherstellung " - die heute von den christlichen Kirchen als Irrlehre ge- brandmarkt wird, im Urchristentum vorhanden! Trotz Manipulation an den Bibeltexten und den Schriften der Kirchenväter finden sich heute noch Belege für diese Lehre: • Die böse Zunge entfacht das Rad der Geburt, Jak. 3, 6. • Heilung des Blindgeborenen, Joh. 9. 1 ff. • Johannes der Täufer als der wiedergeborene Elias , Matth. 17, 10 ff. Eindeutig vertreten die frühen griechischen Kirchenväter wie Gregor v. Nyssa , Clemens von Alexandria , Tatian und besonders Origenes die Tatsache der Präexistenz der Seele, der Wiedergeburt , des Karmagesetzes und der Rückkehr aller zu Gott . Auf der Synode der Ostkirche von Konstantinopel (543) wurde die Lehre des Origenes , der die Realität der Wiedergeburt der Seele in einen physischen Leib in einem biblisch begründe- ten System dargestellt hatte, auf Befehl des Kaisers Justinian I . aus rein politischen Gründen durch Bannflüche verworfen. Seit dieser Zeit ist die Realität der Wiedergeburt aus der kirchli- chen Lehre verschwunden, und die Kirche hat, da sie an ihre Konzilsbeschlüsse gebunden ist, eine völlig andere, der christlichen Wahrheit zuwiderlaufende Lehre entwickelt und dogma- tisch abgesichert. (Erbsünde, Entstehung der Seele bei der Zeugung, Einmaligkeit des menschlichen Lebens, ewiger Himmel, ewige Hölle.) Da jeder Kirchenchrist trotz besserer Erkenntnis an die dogmatische Lehrmeinung der Theo- logen gebunden ist und der damalige Bannfluch Justinians I. (553 von Papst Vigilius auf dem V. Allgemeinen Konzil durch Unterschrift bestätigt) heute noch Gültigkeit hat , ist es ratsam, sein geistiges Wissen außerhalb der Machtsphäre der Kirche zu beziehen.
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