Reinkarnation

- 58 - verhandelt wurde. Daraus folgert er, daß möglicherweise vor Sitzungsbeginn darüber gespro- chen worden sein mag. • Merkwürdig ist es auch in diesem Zusammenhang, daß Papst Vigilius an keiner Sitzung des Konzils teilgenommen hatte, obwohl er sich auf Geheiß des Kaisers wäh- rend der fraglichen Zeit in Konstantinopel aufhielt! Noch mehr gibt es zu denken, daß Teile der Konzilsakten, die den Fall Origenes betreffen, durch "Zufall" verlorenge- gangen sind. Mehrfach weist Diekamp darauf hin, daß Teile der überlieferten Akten gefälscht sein müssen. Obwohl auf den offiziellen Sitzungen des Konzils selbst nicht über Origenes verhandelt wur- de, findet sich im 11. Canon des Konzils von 553 der folgende Bannfluch: Wer nicht verflucht den Arius, Ennomius, Macedonius, Appollinaris, Nestorius, Eutyches und Origenes samt ihren gottlosen Schriften und alle anderen Häretiker, welche verflucht sind von der heiligen katholischen und apostolischen Kirche und von den früher genannten vier heiligen Synoden samt denen, welche die gleiche Gesinnung hatten und haben, bis ans Ende bei ihrer Gottlosigkeit verharren, der sei Anathema. Das Konzil endete am 02. Juni 553, doch der Papst weigerte sich, die Konzilsentscheidungen anzuerkennen. Wieder bekam er die Macht des Kaisers zu spüren: Er wurde schlecht behan- delt, seine drei römischen Diakone wurden verbannt oder gefangengenommen. Der Kaiser hatte die Gunst des abendländischen Klerus nicht mehr so nötig, seit sein Feldherr Narses im Frühjahr 553 die Ostgoten besiegt hatte und damit Italien wieder dem oströmischen Reich einverleibt war. Schließlich fügte sich Vigilius – krank und zermürbt – dem Willen des Kai- sers: Am 08. Dezember 553 (Epistula II ad Eutychium) und nochmals am 23. Februar 554 (Constitutum II) erklärte er sich bereit, die Konzilsentscheidungen anzuerkennen. Erst durch diesen Schritt waren die Zerwürfnisse zwischen Kaiser und Papst aus dem Wege geräumt. Vigilius erhielt seine Freiheit wieder. Ende 554 / Anfang 555 reiste Vigilius aus Konstanti- nopel ab, aber er verstarb auf dem Wege nach Rom am 07. Juni 555. Mit der Verurteilung und Verdammung des Origenes brach die Kirche den Stab über das Gedankengut eines ihrer bedeutendsten Theologen der ersten Jahrhunderte. Die bindende Lehrmeinung der Kirche zu Origenes besitzt bis heute Gültigkeit. Anstelle einer Wertung dieser Vorgänge, die der Leser selbst vornehmen möge, sei hier das Urteil des amerikanischen Theologen Cyrill C. Richardson vom "Union Theological Seminary", New York, wiederge- geben: Die Verdammung des Origenes ist eine der traurigsten Episoden in der Geschichte der christlichen Kirche. Die Breite seiner Gedanken, seines Geistes und die weite Sympathie seiner Religion stehen in lebhaftem Gegensatz zu der engstirnigen Fortschrittsfeindlichkeit seiner mönchischen Verleumder. Es ist, als ob sich ein Vorhang über die intellektuelle Frei- heit des Ostens senke, und zusammen mit verschiedenen gefälschten Texten aus seinen Werken hatte man all das, was edel und liberal und reif in der Glaubens- und Gedankenwelt des Origenes war, verdammt. - Er, der für eine wahrhaft katholische Religion gekämpft hat- te und der behauptet hatte, daß alle Dinge das Erbe der Kirche seien und daß alle Dinge Christus gehörten, wurde aus der Kirche ausgeschlossen, mit dem Fluch der Intoleranz und des Fanatismus. Die langen Meinungsverschiedenheiten über Origenes , die ihren Höhe- punkt unter Justinian erreichten, kennzeichnen das Ende von vielem, was nobel und er- leuchtet war, in der frühen Tradition der griechischen Christenheit.

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